8gency

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Nastha & Rohner GmbH

Präambel

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der Nastha & Rohner GmbH, handelnd unter der Marke “8gency” (nachfolgend “Agentur”), und ihren Kunden für alle Dienstleistungen und Produkte.

1. Geltungsbereich

Diese AGB sind integraler Bestandteil aller Offerten und Verträge. Abweichende Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit, es sei denn, die Agentur stimmt ihnen ausdrücklich und schriftlich zu.

2. Vertragsschluss

2.1. Die von der Agentur erstellte Offerte stellt einen verbindlichen Antrag dar. Die Agentur bleibt für die in der Offerte genannte Frist, in der Regel 30 Tage, an diesen Antrag gebunden.

2.2. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde die Offerte innerhalb der Gültigkeitsfrist annimmt. Die Annahme kann durch unterzeichnete Rücksendung, eine ausdrückliche Annahmeerklärung per E-Mail oder eine bestätigende Handlung in einem von der Agentur genutzten System (z.B. Bexio) erfolgen.

3. Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten

3.1. Der genaue Umfang der Dienstleistungen wird in der jeweiligen Offerte abschliessend definiert.

3.2. Der Kunde verpflichtet sich, der Agentur alle für die Ausführung der Dienstleistung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugangsdaten und Inhalte (z.B. Texte, Bilder, Logos) rechtzeitig und in der geforderten Qualität zur Verfügung zu stellen (Mitwirkungspflicht).

3.3. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nur verzögert nach, ist die Agentur von der Einhaltung vereinbarter Fristen entbunden. Der durch die Verzögerung entstehende Mehraufwand kann dem Kunden separat in Rechnung gestellt werden.

4. Änderungswünsche (Change Requests)

Änderungswünsche des Kunden, die über den in der Offerte definierten Leistungsumfang hinausgehen, bedürfen der Schriftform. Die Agentur erstellt hierfür eine separate Offerte über den Mehraufwand und eine allfällige Anpassung des Zeitplans. Die Umsetzung erfolgt erst nach schriftlicher Annahme dieser Nachtragsofferte durch den Kunden.

5. Leistungen von Drittanbietern

Die Agentur ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten Dritte beizuziehen. Verträge mit Drittanbietern (z.B. für Hosting, Stockfotos, Online-Werbung) schliesst die Agentur im Namen und auf Rechnung des Kunden ab. Die Agentur haftet nicht für die Verfügbarkeit, Sicherheit oder Leistung von Diensten Dritter.

6. Preise und Zahlungsbedingungen

6.1. Die Preise sind in der Offerte festgelegt und verstehen sich, falls nicht anders angegeben, exklusive Mehrwertsteuer.

6.2. Sämtliche Leistungen sind, sofern in der Offerte nicht anders vereinbart, vollumfänglich im Voraus zu bezahlen. Die Leistungserbringung beginnt erst nach vollständigem Zahlungseingang.

7. Zahlungsverzug

7.1. Da die Zahlung im Voraus fällig ist, gerät der Kunde bei Nichtzahlung zum vereinbarten Fälligkeitstermin automatisch und ohne Mahnung in Verzug.

7.2. Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, die Erbringung sämtlicher Leistungen unverzüglich und ohne weitere Ankündigung einzustellen, bis der ausstehende Betrag vollständig beglichen ist. Die Agentur kann zudem Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. geltend machen.

8. Abnahme und Gewährleistung

8.1. Die Agentur verpflichtet sich zur sorgfältigen Ausführung der vereinbarten Dienstleistungen.

8.2. Der Kunde hat die von der Agentur erbrachten Leistungen und Werke unverzüglich nach Ablieferung zu prüfen. Allfällige Mängel sind innerhalb von 10 Werktagen schriftlich und detailliert zu rügen. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Werk als mängelfrei abgenommen (fiktive Abnahme).

8.3. Sofern nicht anders vereinbart, sind zwei Korrekturschleifen im Preis inbegriffen. Jede weitere Korrektur wird als Mehraufwand nach den üblichen Stundensätzen der Agentur verrechnet.

8.4. Bei rechtzeitig gerügten Mängeln hat die Agentur das Recht zur Nachbesserung. Weitergehende Gewährleistungsansprüche wie Minderung oder Wandelung werden, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

9. Haftung

9.1. Die Agentur haftet nur für Schäden, die sie vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht hat.

9.2. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie die Haftung für Hilfspersonen wird, soweit gesetzlich zulässig, vollständig ausgeschlossen. Die Agentur haftet insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder indirekte Schäden.

10. Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte

10.1. Sämtliche Urheber- und sonstigen Schutzrechte an den von der Agentur geschaffenen Werken (Konzepte, Designs, Softwarecode etc.) verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung bei der Agentur.

10.2. Nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde die in der Offerte definierten Nutzungsrechte. Sofern nicht anders vereinbart, ist dies ein nicht-exklusives, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck.

10.3. Die Agentur ist berechtigt, die für den Kunden erstellten Werke als Referenz für die Eigenwerbung zu verwenden und den Kunden als Referenzkunden zu nennen, sofern dies nicht schriftlich ausgeschlossen wurde.

11. Verantwortung für Inhalte und Freistellung

Der Kunde garantiert, dass er über alle erforderlichen Rechte (insbesondere Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte) an den von ihm bereitgestellten Inhalten verfügt. Er stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die aus der Verletzung solcher Rechte entstehen, vollumfänglich frei und übernimmt allfällige Gerichts- und Anwaltskosten.

12. Vertragsdauer und Kündigung

12.1. Die Vertragsdauer richtet sich nach der Vereinbarung in der Offerte.

12.2. Bei einer vorzeitigen Kündigung durch den Kunden (gemäss Art. 404 OR) sind alle bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen sowie bereits getätigte Aufwendungen vollumfänglich zu vergüten. Zusätzlich hat die Agentur Anspruch auf eine Umtriebsentschädigung in Höhe von 15% des noch ausstehenden, nicht erbrachten Auftragsvolumens zur Deckung des entgangenen Gewinns und des Planungsaufwands.

13. Datenschutz

Der Kunde ist für die Rechtmässigkeit der Erhebung und Verarbeitung der von ihm bereitgestellten Personendaten verantwortlich. Sofern die Agentur im Auftrag des Kunden Personendaten verarbeitet, verpflichten sich die Parteien, einen separaten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäss den Bestimmungen des anwendbaren Datenschutzrechts abzuschliessen.

14. Schlussbestimmungen

14.1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

14.2. Auf das Vertragsverhältnis ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar, unter Ausschluss des Kollisionsrechts.

14.3. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz der Nastha & Rohner GmbH in Zürich.